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Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen
Für die Betreuung des Kindes kann die Förderung der Stadt Wien nur dann in Anspruch genommen werden, wenn von den Eltern/Obsorgeberechtigten die Einverständniserklärung über die Datenweitergabe, an die Magistratsabteilung 10, die einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages bildet, unterfertigt vorgelegt wird. Eine Förderung des Betreuungsbeitrages wird nur für jene Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. bis zum Schulantritt gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, wenn zumindest ein Elternteil bzw. die mit der Obsorge betraute Person in Wien den Hauptwohnsitz hat. Bei geförderten Plätzen besteht eine Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch des Kindergartens.
Kinder der Altersgruppe der 5- bis 6-jährigen (für welche ab September 2020 der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtend ist) bzw. unmittelbar vor dem Schuleintritt stehende Kinder, sowie in zweiter Linie Kinder der Altersgruppe der 2- bis 5-jährigen, deren Eltern berufstätig sind, werden bevorzugt aufgenommen.
Im Rahmen der Betreuung der Kinder werden die Prinzipien und Grundsätze des Wiener Bildungsplanes im Bereich der pädagogischen Arbeit angewandt.
1. Öffnungszeiten
Das Arbeitsjahr dauert vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2021. Der Kindergarten ist an Werktagen Montag bis Donnerstag zwischen 7.00 und 16.30 Uhr, am Freitag zwischen 7.00 und 15.00 Uhr geöffnet.
Kindergartenfreie Tage/Schließzeiten sind an folgenden 28 Tagen:
- während der Schul-Weihnachtsferien (24.12., 28.12., 29.12., 30.12., 31.12.2020, 04.1., 05.1.2021 = 7 Tage)
- während der Osterferien am Karfreitag, 02.04.2021 (1 Tag)
- sowie im August während der drei Wochen vor Schulbeginn in Wien (10.8., 11.8., 12.8., 13.8., 14.8., 17.8., 18.8., 19.8., 20.8., 21.8., 24.8., 25.8., 26.8., 27.8., 28.8. = 15 Tage)
(Kindergarten-Start Arbeitsjahr 2020/2021 ist am 31.8.2020.) - Darüber hinaus erarbeitet das PädagogInnen-Team jährlich im Rahmen dreier fachpädagogischer Tage das spezifische Arbeitsprogramm für das darauffolgende Kindergartenjahr. Zu diesem Zweck bleibt der Kindergarten an weiteren drei Tagen geschlossen; die Terminankündigung für diese drei Schließtage erfolgt zumindest acht Wochen im Voraus.
2. Erstmalige
Anmeldung/Probemonat
Die Anmeldung ist gültig, wenn die Vereinbarung von den Eltern/Obsorgeberechtigten des Kindes unterzeichnet und eine (nicht rückzahlbare) einmalige Anmeldegebühr in der Höhe von EUR 100,- bezahlt wurde. Der erste Monat wird als Probemonat vereinbart. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung von jedem Vertragsteil gelöst werden. Wird die Vereinbarung von Seiten der Eltern/ Obsorgeberechtigten gelöst, ist in jedem Fall der Elternbeitrag für den ganzen Monat zu bezahlen.
3. Vertragsdauer
und Kündigung
Nach Ablauf des Probemonats gilt dieser Vertrag auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und endet automatisch mit 31. August 2021.
Beiden Vertragsteilen steht das Recht zu, diese Betreuungsvereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich aufzukündigen.
4. Elternbeitrag
Der Elternbeitrag für Kinder bis zum Schuleintritt besteht aus:
- Betreuungsbeitrag
- Beitrag für Zusatzleistungen (halbtags 8 h – 12h, ganztags 40 bzw. 46 Wochenstunden)
- Essensbeitrag
Die einzelnen Tarife sind in der Gebührenordnung festgelegt, welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages darstellt.
4.1. Betreuungsbeitrag
Der Betreuungsbeitrag entspricht der Höhe nach dem von der Stadt Wien geförderten Betreuungsbeitrag für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (bis Schuleintritt) und wird für jene Kinder, die den Förderungs-bedingungen entsprechen, nicht eingehoben. Der Zuschuss zum Betreuungsbeitrag seitens der MA10 kann nur gewährt werden, wenn eine Anmeldung bei der Kindergartendatenbank erfolgt und die dort ausgestellte Kindernummer dem Kindergarten bekannt gegeben wird. Sollte die Kindernummer nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, sind die entgangenen Förderzuschüsse von den Eltern zu tragen. Ebenfalls werden den Eltern bei Wegfall der Betreuung in der Kündigungsfrist entgangene Förderungen in Rechnung gestellt.
4.2. Beitrag für
Zusatzleistungen
Der Beitrag für Zusatzleistungen ist ab dem Eintrittsmonat zu bezahlen (und wird in den Monaten September 2020 bis inklusive Juni 2021 verrechnet). Dieser Beitrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- kleine Gruppen mit Familiencharakter (der Kindergarten des Vereins für Integrative Lebens-gestaltung teilt derzeit die behördlich genehmigte Kinderanzahl aufgrund der vom Verein angewandten Pädagogik freiwillig statt auf drei Gruppen auf vier Gruppen auf)
- zugewandte, potenzialorientierte Reformpädagogik
- Montessori-Ausstattung und Hengstenberg-Geräte
- bedürfnisorientierte Entwicklungsgespräche
- gruppenbezogene und gruppenübergreifende Ausgänge (Schwimmen, Waldtag, Theater)
- Waldwoche
- ganztägige und offene Nutzung unseres Atelierbetriebes
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- spielzeugfreie Zeit (Suchtprävention)
- Förderung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten
- Im Beitrag für Zusatzleistungen sind zudem Eintritte für Veranstaltungen, Kosten für Ausgänge und Zubehör für Feste und Feiern pauschal enthalten.
Der Verein ist berechtigt, in Hinblick auf die ihn von seinem Willen unabhängig treffenden Preis-veränderungen bei Löhnen und Sachmaterial den Beitrag für Zusatzleistungen im gleichen Ausmaß zu erhöhen, wobei auch eine Senkung dieser Preiskomponenten zu einer Senkung des Beitrages führt.
Eine Änderung des Tarifes wird den Vertragspartnern zwei Monate vor dem Wirksamwerden schriftlich zur Kenntnis gebracht und kann maximal 5 % pro Jahr betragen.
Bei einer sonstigen Veränderung der Tarife für das jeweils nächste Arbeitsjahr wird der Verein die Vertragspartner darüber bis 31.5. des laufenden Jahres schriftlich in Kenntnis setzen, um ihnen aus-reichend Überlegungsfrist für eine weitere Anmeldung ihres Kindes für das nächste Arbeitsjahr zu ermöglichen.
4.3. Essensbeitrag
(Mittagessen, Jausen)
Für verabreichte Mittagessen und Jausen sind in den Monaten September 2020 bis inklusive Juni 2021 Pauschalbeträge gemäß Gebührenordnung zu bezahlen.
Die Beiträge vermindern oder erhöhen sich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ kundgemachten Verbraucherpreisindex (VPI 2005) oder einem an seine Stelle tretenden Index gegenüber der für September 2015 verlautbarten Indexzahl ergibt, wobei Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 1,5 % dieser Indexzahl und in der Folge 1,5 % der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden Indexzahl nicht übersteigen. Die neuen Beträge gelten ab dem der Verlautbarung der Indexveränderung durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ folgenden übernächsten Monatsersten und nach schriftlicher Verständigung der Eltern/Obsorgeberechtigten durch den Verein.
4.4.Tarif für verlängerte Betreuung bzw. Verspätungen
Für fallweise Verlängerung der Betreuungszeit von 15 h auf
16.30 h sowie für verspätetes Abholen wird ein in der Gebührenordnung
festgesetzter Betrag eingehoben.
4.5. Fälligkeit
Die Elternbeiträge sind (10 x pro Jahr - 9/2020 bis inkl. 6/2021) bis zum 15. eines Monats im Voraus von den Eltern/Obsorgeberechtigten zu begleichen – in den Sommermonaten wird keine Elternbeitrag vorgeschrieben. Die Begleichung der Jahres-Elternbeitragssumme kann auch über Einrichtung eines Dauerauftrages in zwölf gleichbleibenden Monatsteilzahlungen erfolgen.
5. Elternkontakt
Im Betrieb des Kindergartens ist das umfassende Miteinbeziehen der Erfahrungen und Meinungen der Eltern/Obsorgeberechtigten ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit; daher wird die Teil-nahme an den Elternabenden empfohlen. Zusätzlich finden für jedes einzelne Kind bedürfnisorientiert Entwicklungsgespräche mit den Eltern/Obsorgeberechtigten statt.
Mit der Freude an einer guten Zusammenarbeit und dem Bemühen, Ihr Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern, zeichnen für den Kindergarten des Vereins für Integrative Lebensgestaltung
Gerda Ehs (Geschäftsführung Sargfabrik)
Fanny Wiegleb (Kindergarten-Leiterin)